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   VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143   

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VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143 (https://dejure.org/2016,33397)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143 (https://dejure.org/2016,33397)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07. September 2016 - AN 11 K 15.02143 (https://dejure.org/2016,33397)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 22 ZB 15.2412

    Konflikt von Windkraftanlagen und Wohnnutzung im Außenbereich

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143
    Das in den Bescheiden festgelegte Betriebsreglement ist zur Sicherstellung der immissionsrechtlichen Schutzpflicht geeignet und ausreichend auch bei Vollausnutzung des Genehmigungsinhalts (zu dieser Anforderung vgl. z. B. BayVGH, B. v. 18.2.2016, 22 ZB 15.2412).

    (...) Eine in ihrem Ergebnis noch völlig offene fachliche Diskussion, wie sie der Kläger aufgezeigt hat, stellt noch keinen gesicherten Erkenntnisfortschritt dar", BayVGH, Beschluss vom 18.2.2016 - 22 ZB 15.2412.

    So hat dann auch das erkennende Gericht in seiner Entscheidung zum Nachbaranwesen der Klägerin mit Urteil vom 5. August 2015 (AN 11 K 14.01905) - bei nahezu identischen Aspekten, aber mit einer Entfernung des Nachbarn mit bloß ca. 500 m zur nächsten WKA - befunden, dass keine subjektive Rechtsverletzung auch insofern gegeben ist, was der BayVGH in seinem Beschluss vom 18. Februar 2016, 22 ZB 15.2412, auch bestätigte - erst recht gilt dies für die Klägerin mit deutlich größerer Entfernung, wobei es im Übrigen nach der soeben genannten Entscheidung auch nicht auf eine exakte Entfernungsfixierung ankommt angesichts der aufgezeigten Eigenschutzmöglichkeiten der Klägerin in optischer Hinsicht.

  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143
    Insoweit sei auch die Auffassung des Gerichts im Urteil vom 5. August 2015 (Az. AN 11 K 14.01905) unzutreffend, dass sich das Landratsamt legal auf die von der Beigeladenen eingereichten Unterlagen stütze.

    So führe auch das Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung mit Urteil vom 5. August 2015 (Az. AN 11 K 14.01905) aus, Gutachten, die im vorangegangenen Verfahren eingeholt oder in Auftrag gegeben worden seien, könnten im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden, soweit diese mit ihren Inhalten nicht substantiiert bestritten würden.

    So hat dann auch das erkennende Gericht in seiner Entscheidung zum Nachbaranwesen der Klägerin mit Urteil vom 5. August 2015 (AN 11 K 14.01905) - bei nahezu identischen Aspekten, aber mit einer Entfernung des Nachbarn mit bloß ca. 500 m zur nächsten WKA - befunden, dass keine subjektive Rechtsverletzung auch insofern gegeben ist, was der BayVGH in seinem Beschluss vom 18. Februar 2016, 22 ZB 15.2412, auch bestätigte - erst recht gilt dies für die Klägerin mit deutlich größerer Entfernung, wobei es im Übrigen nach der soeben genannten Entscheidung auch nicht auf eine exakte Entfernungsfixierung ankommt angesichts der aufgezeigten Eigenschutzmöglichkeiten der Klägerin in optischer Hinsicht.

  • BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93

    Antrag auf Einholung von Sachverständigenbeweis zur Verfolgungsgefahr von

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143
    Hinzu kommt, dass schon nach allgemeinen beweisrechtlichen Grundsätzen im gerichtlichen Verfahren auch Gutachten, die im vorangegangenen Verwaltungsverfahren eingeholt oder in Auftrag gegeben wurden, im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden können, soweit diese mit ihren Inhalten nicht substantiiert bestritten werden (Kopp /Schenke, VwGO, § 98, Rn. 15 a und § 108 Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 7.9.1993, 9 B 509.93, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.2.2013, 2 S 2385/12).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12

    Zur Verwertung von Sachverständigengutachten im Wege des Urkundenbeweises

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143
    Hinzu kommt, dass schon nach allgemeinen beweisrechtlichen Grundsätzen im gerichtlichen Verfahren auch Gutachten, die im vorangegangenen Verwaltungsverfahren eingeholt oder in Auftrag gegeben wurden, im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden können, soweit diese mit ihren Inhalten nicht substantiiert bestritten werden (Kopp /Schenke, VwGO, § 98, Rn. 15 a und § 108 Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 7.9.1993, 9 B 509.93, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.2.2013, 2 S 2385/12).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143
    Die Maßgeblichkeit des in Nr. A.2.3.4 des Anhangs zur TA Lärm vorgesehenen Verfahrens der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen unter Anwendung der DIN ISO 9613-2 für Gebäude wie das Wohngebäude der Klägerin folgt aus der Verbindlichkeit der TA Lärm als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - BVerwGE 145, 145/148 ff. Rn. 18, 20).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143
    Zwar begründet die nachträgliche Veränderung einer bestehenden Grundstückssituation eine Rücksichtnahmepflicht in erster Linie für den, der sie vornimmt, (BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - DVBl 2000, 192/194).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143
    Hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses ist nach § 4a Abs. 4 UmwRG auf den Katalog von § 4a Abs. 2 UmwRG abzustellen (so auch OVG Münster v. 25.2.2015 - 8 A 959/10 - Rn. 123 = BauR 2015, 1138).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass für die Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle die "Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen" der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) (WEA- Schattenwurf-Hinweise LAI)" vom 13. März 2002, die fachlich begründete Orientierungswerte enthalten, als geeignete Beurteilungsgrundlage herangezogen werden können (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.3.2015, Az. 22 CS 15.481; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6.7.2015, Az. 8 S 534/15).
  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143
    Unter Zugrundelegung des Windkrafterlass Bayerns vom 20. Dezember 2011, bei dem es sich rechtlich um ein antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität handelt, vgl. BayVGH, Urteil vom 18.6.2014, Az. 22 B 13.1358, sind ab einem Abstand von 250 m von einer Windkraftanlage im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten, vgl. 8.2.8 des Windkrafterlasses.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 10 S 1502/01

    Lärmbelästigung durch Motorsportanlage

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143
    Geklärt ist aber auch, dass Wohnnutzung im oder am Rande zum Außenbereich damit rechnen muss, dass im Außenbereich Anlagen nach § 35 Abs. 1 BauGB mit außenbereichstypischem Störungspotential, wie beispielsweise Windkraftanlagen, errichtet werden (vgl. VGH BW, U.v. 23.4.2002 - 10 S 1502/01 - NVwZ 2003, 365/366).
  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 CS 08.2672

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine

  • VGH Bayern, 27.03.2015 - 22 CS 15.481

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1682

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 18.06.2015 - 4 C 4.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
  • BVerwG, 16.04.2002 - 4 B 8.02

    Verwirkung öffentlich-rechtlicher Abwehransprüche

  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98

    Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 12 LB 31/07

    Nachbarklage wegen Erteilung einer einfachen Baugenehmigung trotz

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage, Anlagenbegriff,

  • VGH Bayern, 12.03.2008 - 22 CS 07.2027

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen

  • VG Aachen, 05.09.2013 - 1 K 2863/12

    B.U.N.D. hat Klagerecht gegen den Tagebau Hambach verwirkt

  • VG Halle, 28.09.2007 - 5 A 193/05
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